So kann die häufige Fehlform im Kopfbereich, das abstehende Ohr, behoben werden. Dieses ist im Regelfall auf eine unzureichende Fältelung des Ohrknorpels zurückzuführen, häufig in Verbindung mit einer nicht korrekten Stellung des Ohrs zum Schädel.
Diese Deformierung des Ohrs ist angeboren und es kommt oft schon im Kindergarten oder in der Schule zu Hänseleien und Spott.
Was ist bei Ohrenkorrektur zu beachten?
Da das Ohr erst mit fünf bis sechs Jahren etwa 70–80 Prozent seiner späteren Größe erreicht, sollte auch erst kurz vor Einschulung eine Korrekturoperation erfolgen. Eventuelle Wachstumsstörungen werden dann nicht mehr auffällig, da meistens beide Ohren korrekturbedürftig sind.
Auch im Erwachsenalter kann eine Korrekturoperation vorgenommen werden. Bei Patienten mit Erkrankungen, die ein deutlich erhöhtes Operationsrisiko oder das Risiko einer Wundheilungsstörung mit sich bringen, sollte jedoch die Korrekturoperation mit Zurückhaltung in Angriff genommen werden.
Verlauf einer Ohrenkorrektur
Die heute angewendeten Operationsverfahren führen in der Regel zu einer korrekten Ohrmuschelstellung und -form mit weitgehend nicht sichtbaren Narben. Auch wenn in der Vergangenheit viele Operationsverfahren zur Korrektur des abstehenden Ohrs entwickelt wurden, ist heute der operative Zugang auf der Rückseite des Ohrs das gebräuchlichste Verfahren:
Zunächst wird dabei durch Zurechtbiegen der Ohrmuschel die gewünschte Fältelung auf der Vorderseite der Ohrmuschel festgelegt und markiert. Hierdurch kann dann auf der Ohrrückseite der Hautschnitt definiert werden. Nach Möglichkeit sollte der Schnitt in der Nähe des Ohransatzes liegen, um später weitgehend unsichtbar zu werden.
Falls ein Hautstreifen entfernt werden muss, ist dieser schmal. So ist später der Raum zwischen Ohrmuschel und Kopf nicht zu stark verkleinert. Die Haut der Ohrmuschelrückseite wird vom Ohrknorpel teilweise abgelöst. Der Ohrknorpel wird dann entweder in einer besonderen Weise eingeschnitten oder ausgedünnt bis die Spannung soweit vermindert ist, dass eine mühelose Fältelung des Knorpels gelingt.
Eine Verletzung der Vorderseite des Knorpels ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Sonst kann es zur scharfen Kantenbildung auf der Ohrvorderseite kommen, die einen chirurgischen Eingriff sofort erkennen lässt.
Die anschließende Fältelung des Knorpels wird durch sich langsam auflösende Nähte vorgenommen. Bei Nahtmaterial, das sich nicht auflöst, besteht die Gefahr, dass die Knotenbildungen sichtbar oder tastbar werden.
Die Korrektur des abstehenden Ohres wird heute meist ambulant oder tageschirurgisch durchgeführt. Falls erforderlich, ist allenfalls ein kurzer stationärer Aufenthalt nötig. Bei Kindern wird der Eingriff grundsätzlich in Vollnarkose durchgeführt. Im Jugend- oder Erwachsenenalter ist auch eine örtliche Betäubung möglich.
Allerdings werden die mit der Operation verbundenen Geräusche durch die unmittelbare Nähe zum Gehörgang von vielen als sehr unangenehm empfunden.
Für zwei bis drei Tage wird ein Kopfverband angelegt. Danach ist jedoch das Tragen eines Stirnbands, speziell nachts, zum Schutz des operierten Ohres für weitere vier bis sechs Wochen sinnvoll.




