Erste Hilfe Allgemein

  • Autor: 
  • Qualitätssicherung: Dr. Nikola Schmidt
  • Überarbeitet: 15.02.2010
  • Artikel: 29.09.2009
  • © 2009 Gesundheitkompakt
Verbinden eines eingeschnittenen Fingers

©iStockphoto.com/redninjatwo

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Leistet man Erste Hilfe, hilft man einem verletzten oder plötzlich erkrankten Menschen sofort an Ort und Stelle bis die ärztliche Hilfe eintrifft. Zur Ersten Hilfe gehört das Absetzen eines Notrufs, das Absichern der Unfallstelle und die Betreuung der verletzten Person.

Bei der Ersten Hilfe zu beachten

Wenn plötzlich Erste Hilfe geleistet werden muss, kommt es oft zu unüberlegtem Verhalten. Wichtig ist es, als Ersthelfer Ruhe zu bewahren und die hilfesuchende Person zu beruhigen. Ein sicheres Auftreten und ein umsichtiges Handeln sind von Vorteil.

Sowohl die verletzte Person als auch Dritte können weitere Schäden anrichten. Dies kann verhindert werden, in dem umherstehende Passanten Abstand wahren. Diese sollten nur nach Aufforderung Hilfe leisten.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) definiert den Ersthelfer als „HELD“: H – Hilfe rufen/Notruf, E – ermutigen bzw. trösten, L - lebenswichtige Funktionen kontrollieren, D – Decke unterlegen/zudecken. [1]

Rechtliche Konsequenzen bei falsch geleisteter Erster Hilfe

Nur wer keine erste Hilfe leistet, kann im Nachhinein rechtlich wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden. Die Angst, dem „Opfer“ noch mehr zu schaden und dafür verantwortlich gemacht zu werden, ist unbegründet.

Die Erste Hilfe setzt sich ausschließlich aus nicht medizinischen Maßnahmen zusammen. Daher können keine weiteren Schäden an der betroffenen Person verursacht werden.

Bei Maßnahmen, die nicht zur Ersten Hilfe gehören (z.B. Schnitte, um im Gewebe befindliche Gegenstände zu entfernen), sind jedoch rechtliche Konsequenzen möglich. Derartige Handlungen sollten nur vom Arzt durchgeführt werden.

Die Furcht, dass der Ersthelfer oder Sachgegenstände beschädigt werden könnten, sollte zweitrangig sein. Für eventuelle Schäden bei der Ersten Hilfestellung kommt der Gesetzesgeber auf: Verletzungen am Ersthelfer übernimmt die örtlich zuständige Krankenkasse bis zur Genesung.

Unabhängig vom Umfang der Verletzung, besteht Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Verletzten- bzw. Übergangsgeld, Berufshilfe oder Verletztenrente. Anspruch auf Rente oder Sterbegeld haben Verwandte eines Ersthelfers, wenn dieser bei der Ersten Hilfe ums Leben gekommen ist.

Sachschäden (z.B. an Fahrzeug oder Kleidungsstücken) übernimmt die private Haftpflichtversicherung bzw. die Unfallkasse, je nachdem, ob der Ersthelfer beruflich oder privat unterwegs war.

Eine umfangreiche Broschüre zu dieser Thematik stellt die deutsche Gesellschaft für Unfallversicherung kostenfrei als Download zur Verfügung.[2]

Erste-Hilfe-Lehrgang

Täglich kommen Menschen überall auf der Welt in Situationen mit Ihrem Körper und der Umwelt, die sie nicht alleine meistern können. Ein Erste-Hilfe-Lehrgang stellt eine optimale Vorbereitung dar und soll im Vorfeld Sicherheit vermitteln. Ein Führerschein bedingt einen Erste-Hilfe-Schein genauso wie Berufsausbildungen im Gesundheitswesen.

Die richtige Wahl des Ausbildungsinstitutes

Unzählige Institutionen bieten mittlerweile Erste-Hilfe-Lehrgänge an. Alle Einrichtungen sollten die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Die Dauer eines Lehrganges ist auf 8 Doppelstunden an 2 Tagen festgelegt und es dürfen nicht mehr als 2 Jahre zwischen dem Lehrgang und einem Auffrischungskurs liegen.

Ein Auffrischungskurs wird mit 6 Stunden als ausreichend angesehen. Die Lehrgänge sollten Informationen über unterschiedlichste Verletzungen, alle Schritte vom Erkennen einer verletzten Person, über das Betreuen bis hin zum Eintreffen der medizinischen Versorgung beinhalten.

Die stabile Seitenlage, Wiederbelebung und die Atmungs- und Pulskontrolle stehen bei den praktischen Tätigkeiten im Vordergrund.

Gesetzlich nicht festgelegt, aber auch nicht unwichtig, ist die finanzielle Seite. Ein Erste-Hilfe-Lehrgang sollte jeden Teilnehmer ca. 25 € kosten. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist zu jeder Zeit im Betrieb mindestens eine Person mit einem gültigen Erste-Hilfe-Schein bereit zu stellen, können die Kosten für Privatpersonen abgeschoben werden. Der Arbeitgeber wiederum stellt der zuständigen Berufsgenossenschaft die anfallenden Kosten in Rechnung.

Ausführliche Informationen zum Thema Erste Hilfe hält die Interseite des DRK bereit.

Quellen:

[1] www.drk.de/alt/erstehilfe/ehonline/index.htm 

[2] www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/documents/erstehilfe.pdf

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