Bei starken Verbrennungen beginnt die Haut zu verkohlen. Der Verletzte leidet unter starken Schmerzen.
Verbrennungen und Verbrühungen sind sehr schmerzhaft. Daher gilt immer: Das Opfer beruhigen, warm halten und nicht allein lassen, bis der Rettungsdienst eintrifft!
Wie leistet man bei kleineren Verbrennungen oder Verbrühungen Erste Hilfe?
Bei Verbrühungen mit heißer Flüssigkeit sollte der Ersthelfer sofort die betroffene Kleidung entfernen. Bei Verbrennung sollte sie nur entfernt werden, wenn sie nicht an der Wunde haftet.
Betroffene Körperstellen müssen dann unter fließendem, nicht zu kaltem Wasser für 15–20 Minuten gekühlt werden. Kleine Verbrennungen oder Verbrühungen geringen Grades (ohne Blasenbildung) kann man an der Luft heilen lassen. Sie sollten nicht mit einem Pflaster oder Verband abgedeckt werden.
Wie leistet man bei großflächigeren Verbrennungen oder Verbrühungen Erste Hilfe?
Der Ersthelfer muss sofort den Rettungsdienst rufen. Es besteht die akute Gefahr einer Unterkühlung und eines Schocks. Ein eventueller Kleiderbrand sollte schnellstens mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer dicken Decke erstickt werden. Bei einer größeren Verbrühung sollte die Kleidung rasch entfernt werden.
Bei einer größeren Verbrennung sollte man dagegen die Kleidung am Körper lassen, da diese meist „miteinbrennt“ und es durch das Entfernen zu zusätzlichen Hautverletzungen kommen könnte.
Eine Kaltwasseranwendung ist über mindestens 15 Minuten nötig, bis der Schmerz nachlässt (Achtung: Nicht eiskaltes Wasser verwenden!).
Den betroffenen Bereich deckt man dann mit einem sterilen Metalline-Brandtuch aus dem Verbandskasten ab. Die mit Metalline beschichtete Seite wird dabei auf die verletzte Haut aufgelegt und locker mit einer Mullbinde oder einem Dreieckstuch fixiert. Das Brandtuch verklebt nicht mit der Wunde, ist wärmeerhaltend und schützt vor einer Verschmutzung.
Der Ersthelfer sollte keine „Hausmittel“ wie Salben, Puder, Öle, Desinfektionsmittel etc. anwenden.
Vorsicht bei Verbrennungen im Gesicht: Der Verletzte kann Rauch eingeatmet haben. Es besteht die Gefahr der Atemnot, da die Schleimhäute anschwellen und die Atmung behindern können.