Insemination
Die Insemination wird angewandt, wenn die Spermien des Mannes nicht die ausreichende Qualität oder Menge haben. Hierbei werden die Samenzellen zum Zeitpunkt des Eisprungs per Spritze oder Katheter direkt in die Gebärmutter gegeben.
Sind die Samen des Mannes nicht funktionsfähig oder fehlen komplett, kann die Insemination mit Spendersamen durchgeführt werden. Diese Methode hat kaum Nebenwirkungen und ist relativ einfach durchzuführen.
In-Vitro-Fertilisation (IVF)
Bei der der In-Vitro-Fertilisation findet die Befruchtung außerhalb des Körpers statt. „In-Vitro“ bedeutet „im Glas“. Der Körper der Frau wird zunächst durch eine Hormonbehandlung stimuliert, sodass mehrere Eizellen heranreifen.
Zum Zeitpunkt des Eisprungs werden die unbefruchtete Eizellen über die Scheide der Frau entnommen und mit den Samen des Partners in einem Reagenzglas befruchtet. Hierbei suchen sich die Spermien im Reagenzglas selbst den Weg zur Eizelle.
Die befruchteten Eizellen wachsen im Reagenzglas mindestens fünf Tage zum Embryonenstadium (mehr als 16 Zellen) heran. Dann werden maximal drei Embryonen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt, um sich dort einzunisten.
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Diese Methode funktioniert im Grunde wie die In-Vitro-Fertilisation. Sie wird bei relativ schlechter Qualität der Samen des Mannes angewandt. Die Samen werden mit einer Spritze direkt in die Eizelle injiziert.
Intratubare Gametentransfermethode (Gift-Methode)
Diese Methode wird angewendet, wenn die Eizellen nach einer natürlichen Befruchtung nicht im Eileiter aufgenommen werden können. Die Eizellenproduktion der Frau wird zunächst hormonell stimuliert. Anschließend werden Ei- und Samenzelle entnommen und dann getrennt voneinander in den Eileiter gespritzt, wo die Befruchtung stattfindet. Das befruchtete Ei nistet sich in die Gebärmutterschleimhaut ein. Ein Risiko dieser Methode ist das gehäufte Auftreten von Eileiterschwangerschaften.
Wann ist eine künstliche Befruchtung notwendig und erlaubt?
Die Rechtsgrundlagen in Deutschland besagen, dass eine künstliche Befruchtung nur dann möglich ist, wenn eine natürliche Fortpflanzung nicht möglich ist und diverse Gesetze und Richtlinien eingehalten werden. Zu den erwähnten Gesetzen gehört zum Beispiel das Embryonenschutzgesetz[1].
Zudem dürfen nur krankenversicherte Männer zwischen 25 und 50 auf eine künstliche Befruchtung hoffen. Frauen müssen sich zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr befinden.
Welche Risiken gibt es?
Natürlich sind künstliche Befruchtungen auch mit einem gewissen Risiko behaftet. So kann es beispielsweise zu Infektionen und Verletzungen kommen. Blase, Blutgefäße oder auch der Darm können Schäden davon tragen. Auch die Hormonbehandlung kann zu Nebenwirkungen führen, zum Beispiel zu einer Zystenbildung.
Das Fehlgeburtenrisiko ist kaum höher als bei einer normalen Schwangerschaft. Nicht zu unterschätzen sind Nebenwirkungen auf die Psyche von Mann oder Frau. Nach mehreren Versuchen kann es zu Depressionen und/oder zu Problemen in der Partnerschaft kommen.
Wer übernimmt die Kosten einer künstlichen Befruchtung?
In der Regel werden die Untersuchungskosten von der Krankenkasse übernommen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses gilt sowohl für private als auch für gesetzliche Krankenkassen. Meist kommt die gesetzliche Krankenkasse für die Hälfte der Kosten von insgesamt drei Behandlungszyklen auf. Das bedeutet, dass ein Ehepaar etwa 2.000 Euro pro Behandlungsversuch einplanen muss.
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