Vorsorgeuntersuchung

  • Autor: 
  • Qualitätssicherung: Dr. N. Schmidt
  • Überarbeitet: 30.09.2013
  • Artikel: 11.09.2009
  • © 2009 Gesundheitkompakt
Älteres Ehepaar zum Gespräch beim Arzt

©iStockphoto.com/stevecoleccs

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Die Vorsorgeuntersuchung dient der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten. Je älter man wird, desto höher ist das Risiko einer ernsthaften Erkrankung. Die Untersuchung zur Früherkennung von Krebs, die Schwangerschafts- und Zahnvorsorge, der Gesundheits-Check sowie Schutzimpfungen sind, laut des Bundesministeriums für Gesundheit, von der Praxisgebühr befreit.

Kinder- und Jugenduntersuchungen

Kinder haben bis zum sechsten Lebensjahr Anspruch auf zehn Untersuchungen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören sämtliche Untersuchungen der geistigen und körperlichen Entwicklung. Im Alter zwischen 13 und 14 Jahren ist eine zusätzliche, von der Krankenkasse übernommene, Untersuchung vorgesehen. Ebenfalls übernommen werden Schutzimpfungen.

Schwangerschaftsvorsorge

Frauen haben während der Schwangerschaft und nach der Entbindung im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge Anspruch auf die Betreuung durch einen Frauenarzt oder eine Hebamme. Dazu gehören neben den Untersuchungen auch die Informations- und Beratungsgespräche.

Check-up-35

Ab dem 35. Lebensjahr können sich Männer und Frauen, im Rahmen des gesetzlichen Präventionsprogramms alle zwei Jahre einem Gesundheitscheck unterziehen. Dazu gehören die Untersuchung von Nieren, Herz-Kreislaufsystem und die eventuelle Früherkennung von Diabeteserkrankungen.

Zur Vorsorgeuntersuchung und Früherkennung gehören auch eine Anamnese, eine labormedizinische Untersuchung sowie ein ausführliches Beratungs- und Informationsgespräch.

Zahnvorsorge

Kinder bis zum sechsten Lebensjahr haben Anspruch auf drei jährliche Untersuchungen beim Zahnarzt, die von der Krankenkasse übernommen werden. Bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse zwei Zahnarztbesuche pro Jahr. Die Kosten für Zahnsteinentfernung werden von den Kassen einmal pro Jahr übernommen.

Früherkennung von Krebs

Krebserkrankungen gehören zum Präventionsprogramm der Krankenkassen. Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto erfolgreicher fällt die Therapie aus. Somit sind die Heilungschancen höher. Die Früherkennung gilt hauptsächlich dem Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs, Darmkrebs und Prostatakrebs. Zur Früherkennung von Krebs gehören folgende Untersuchungen:

  • Männer ab 45 können einmal jährlich zur Prostata-, Haut- und Genitaluntersuchung.
  • Frauen ab 20 können einmal jährlich Genitaluntersuchungen in Anspruch nehmen, dazu gehören ein Abstrich und eine zytologische Untersuchung.
  • Frauen ab 30 können einmal jährlich Brust- und Hautuntersuchungen durchführen lassen.
  • Männer und Frauen ab 50 dürfen einmal im Jahr zur Rektum- und Darmuntersuchung.
  • Frauen ab 50 können alle zwei Jahre eine Mammografieuntersuchung in Anspruch nehmen.

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